Erbrecht

Es ist in jedem Falle nützlich, Grundlagen des Deutschen Erbrechts zu kennen. Das Erbrecht legt als Teil des Bürgerlichen Rechts eine gesetzliche Erbfolge fest. Diese gilt auch dann, wenn ein Testament verfasst wurde.

Erben erster Ordnung sind:
Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel
Erben zweiter Ordnung sind:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung sind:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine

Wurde ein Testament verfasst, das andere Erben vorsieht, müssen die gesetzlich Bestimmten dennoch den sogenannten Pflichtteil des Erbes erhalten. Dieser beträgt die Hälfte der gesetzlichen Ansprüche und muss in jedem Fall bar ausgezahlt werden.

Eheleute werden begünstigt, wenn die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt wurde, wenn also kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Dann erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Vermögens.

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz finden Sie umfassende Informationen zu diesem Thema. Über die aktuelle gesetzliche Lage des Erbrechts erkundigen Sie sich bitte bei einem Juristen oder einem Notar.

Zur Broschüre "Erben und Vererben" beim BMJV